von Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung TEP

Lehrbeauftragter, Testamentsvollstrecker (AGT)

 

VIDEO des Vortrags von RA Dr. Hannes Hartung in der Galerie der Künstler (ab 36:10)

 

Der Künstler ist als Mensch vergänglich, seine Kunst aber bleibt für immer.

 

Liebe Künstler,

liebe Kunstfreunde,

 

kaum ein Thema ist so emotional belastend und tatsächlich herausfordernd wie die Planung der eigenen Nachfolge. Und doch ist die Regelung der Nachfolge seiner Werke so wichtig, dass sich der Künstler schon zu Lebzeiten unbedingt damit beschäftigen sollte. Hierzu darf ich Ihnen eigene Gedanken vortragen:

 

I. Der Künstlernachlass

 

  1. Zum Nachlass gehört allgemein alles, was im Rechtssinne dem Künstler gehörte und jetzt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Das ist also alles, was dem Erblasser gehörte. Im engeren Sinne ist natürlich als Künstlernachlass das künstlerische Werk des Künstlers entscheidend, soweit es vorhanden ist, oder auch noch erworben werden kann.

 

Für die Entwicklung jeden Künstlernachlasses ist es essentiell, welchen Willen der Künstler hatte. Anhaltspunkte hierfür können sich in seinem Testament finden. Im Regelfall sind es aber die Gespräche mit seinen Angehörigen und Freunden. Ein Künstlernachlass ist kein Selbstzweck.

 

  1. Was also soll der Künstlernachlass machen? Im Regelfall wünscht sich der Künstler die Ausstellung und Verbreitung seiner Werke auch über seinen Tod hinaus. In vielen Fällen stellt sich der wirtschaftliche Erfolg eines Künstlers leider erst nach seinem Tode heraus, sodass auch der Verkauf einzelner Werke sicher dem Willen des Künstlers entspricht. Schließlich ist es bedeutsam, ob die Kunst nicht auch in die Kunstgeschichte eingehen kann, sprich ob eine kunstwissenschaftliche Aufarbeitung beginnen kann.

 

  1. Ausstellungsplätze des Künstlernachlasses können neben Galerien auch Museen und Auktionshäuser sein. Bevor man aber diesen Schritt macht, muss man das Werk sichern und inventarisieren. Als erster Schritt steht das Inventar, dann folgt ein detailliert beschriebener Katalog.

 

Wie in allen Dingen im Leben bedürfen solche Schritte der Finanzierung, welche unter anderen durch Verkäufe möglich sind. Gängige Einnahmequellen sind Verkäufe von Werken aus dem Künstlernachlass. Möglich sind auch Vergütungen durch die Verwertungsgesellschaft VG Bild Kunst, welche die Verwertungsrechte des verstorbenen Künstlers in der Regel wahrnehmen.

 

  1. Hier ist das Folgerecht bedeutsam, welches in Deutschland eine Beteiligung in Höhe von 4 % bis zu 3000 Euro und ab 50.000-100.000 Euro eine Beteiligung von 3 % gewährt. War der Künstlers als Bildhauer skulptural tätig, kann man auch an posthume Reproduktionen durch Küsse und Abflüsse denken.

 

Grundsätzlich empfehle ich, dass Künstlernachlässe erst ab einem Wert der Kunstwerke von mindestens Euro 300.000 alleine betrieben werden.

 

  1. Das Archiv ist das Herzstück eines Künstlernachlasses. Das Künstlerarchiv ist für die Kunstgeschichte unverzichtbar. Im Künstlerarchiv finden sich sämtliche Aufzeichnungen Korrespondenzen des Künstlers, sowie seine Werkdokumentationen. Ein Werkverzeichnis eines bedeutenden Künstlers ist unabdingbar, um die Instanz für die Zuschreibung der Werke zu sein. Ein Werkverzeichnis muss vollständig sein. Was nicht im Werkverzeichnis enthalten ist, gilt als nicht authentisch. Gleichwohl muss man auch alle Werke ins Werkverzeichnis aufnehmen, welche zum Oeuvre des Künstlers gehören, aber auch im Eigentum Dritter steht.

 

II. Bestand und Nachhaltigkeit des Nachlasses

 

  1. Bitte prüfen Sie den Künstlernachlass materiell kritisch. Emotional und immateriell sind die Werke unbezahlbar und vielleicht sogar quasi unverkäuflich. Ausgangslage ist und bleibt in materieller Hinsicht jedoch zunächst einmal, zu welchen Preisen die Werke in den letzten Jahren am Kunstmarkt primär (erstmals) oder gar sekundär (mindestens ein zweites Mal) verkauft wurden. Die Marktwerte, soweit diese nicht schon bekannt sind, können Sie mit artprice.com oder durch externen Sachverstand (durch vereidigte Kunstsachverständige und Kunstberater) recherchieren.

 

  1. Es macht keinen Sinn, viel Geld zu investieren, wenn bereits zu Lebzeiten keine höheren Gewinne als 300.000 € erzielt wurden, wobei man mindestens € 50.000 im Jahr erzielt haben sollte. Mit einem Umsatz von € 50.000 im Jahr hat man die Mindestkosten erzielt, wenn man einen externen Kurator beschäftigen will, der sich des Nachlasses annimmt. Schon deswegen wird es bei den meisten Künstlernachlässen sinnvoll sein, mehrere Künstlernachlässe zu bündeln. In diesen Fixkosten sind das Personal, Immobilie (Anmietung), und knappe Verwaltungs- und Reisekosten kalkuliert. 50.000 € sind also der jährliche Mindestbetrag, der investiert werden muss, wenn Personal finanziert werden muss.

 

Das oberste Ziel des Künstlernachlasses ist es sicherlich, den Künstler am kulturellen Leben auch nach seinem Tod durch Ausstellungen teilhaben zu lassen. Hinzu kommt die Vermarktung auf dem primären auf dem Sekundärmarkt. Wurde das Werk ohnehin schon einmal verkauft, ist eine weitere Vermarktung in der Regel einfacher als auf dem Primärmarkt.

 

  1. Doch keine Bange. Erreicht der Künstlernachlass die genannten Zahlen nicht, sollte man sich mit weiteren Nachlässen in Künstlernachlassgemeinschaften Gemeinsam kann man gerade auch beim Thema Kosten Synergien für Ausstellungsräume erheblich Geld sparen.

 

Haben Sie all diese Fragen geklärt, können Sie die Nachlassarbeit angehen. Der Nachlass kann auf verschiedene Arten und Weisen verwaltet werden. Denkbar ist die private Verwaltung durch die Erben des Künstlers. Der Nachlass bleibt dann im Privatvermögen der Familie. Ein prominentes Beispiel ist der auch vom Autor vertretene Joseph Beuys Estate.

 

III. Der Künstlernachlass in einer Stiftung und steuerliche Fragen

 

  1. Grundsätzlich ist es möglich, den Küsternachlass in eine eigene Rechtsidentität wie zum Beispiel einer Stiftung zu geben. Eine Stiftung ist eine rechtlich selbständige Vermögensmasse. Auch hier gilt eine Wertgrenze von 300.000 €, wenn man eine selbstständige rechtsfähige Stiftung gründen möchte.

 

  1. Zu klären ist hier, wer die Stiftung verwalten soll. Sind es die Erben selbst oder soll dies ein professioneller Manager machen? Die Errichtung einer Stiftung bringt eine Reihe von erheblichen steuerlichen Vorteilen mit sich. Es sind Sonderausgabenabzüge von bis zu 1 Million €, welche auf bis zu zehn Jahre verteilt werden können, möglich. Durch die Errichtung einer gemeinützigen Stiftung kann man Spendenbescheinigungen ausstellen, welche Spender steuerlich geltend machen können.

 

  1. Zudem können Spenden und Zustiftungen zum Kapitalgrundstock bis zu 20 % als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte beim Spender abgezogen werden können. Soweit der Künstler Nachlass im Kapitalgrundstück einer gemeindlichen Stiftung ist, wird er überhaupt nicht besteuert. Ein wertvoller Künstlernachlass sollte auf jeden Fall in eine Stiftung innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Künstlers überführt werden, wenn ansonsten hohe Erbschaftssteuern fällig sind. Der Freibetrag beträgt Euro 500.000 für den Ehegatten und Euro 400.000 für Kinder. Entferntere Freunde und Verwandte haben aber nur ein Freibetrag von 20.000 Euro.

 

  1. Bei der Kunststiftung kann in einer Gestaltung als gemischte Stiftung bis zu einem Drittel der Erträge durch Erben für eigene Zwecke verwendet werden. Alle weiteren Mittelverwendungen müssen den Nachlass zugutekommen. Vermögensumschichtungen innerhalb des Künstlernachlasses sind in der Regel unschädlich, wenn die daraus gewonnenen Mittel gemeinnützigkeitskonform verwendet werden. Zwei Drittel muss in die konkrete Stiftungsarbeit fließen, ein Drittel kann bei den Erben bleiben.

 

IV. Verwaltung des Nachlasses und Nachlassgemeinschaften

 

  1. Reicht das eigene Sammlungsvolumen nicht für eine Stiftung aus, sollte man sich mit mehreren Künstlernachlässen zusammentun und mit diesen gemeinsam eine Stiftung errichten. Für Bayern habe ich ja bereits die Dachstiftung Kunsterbe Bayern angeregt, welche bedeutsame bayerische Künstlernachlässe für die Ewigkeit bewahren und zeigen soll.

 

  1. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und andere große Museen nehmen nur herausragende Künstler an und von denen dann auch nur die herausragenden Werke. Man sollte daher gewissenhaft prüfen, ob es Sinn macht, die Blue Chips eines Künstlernachlasses in die öffentliche Hand aus der Hand zu geben, während der Rest ja noch immer ebenso zum Küsternachlass gehört und gut verwaltet sein will.

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  1. Ein Küsternachlass sollte so geführt werden, wie sich der Künstler wünschte oder aber auch die Urheberrechte vergütet werden. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. So kann man entscheiden, ob man einen Sunset oder ein Eternity Estate Bei einem Sunset Estate Nachlass wird dieser noch ca. 20 Jahre gezeigt.

 

V.  Fazit

Gründung einer gemeinsamen Stiftung Kunsterbe Bayern

 

Die immensen finanziellen Herausforderungen können in Bayern meines Erachtens nur durch eine gemeinsame Stiftung Kunsterbe Bayern langfristig erfolgreich gelöst werden.

 

Eine Stiftung Kunsterbe Bayern als Dachorganisation und Rahmen für die bedeutsamen bayerischen Künstlernachlässe ist meines Erachtens schon wegen der Finanzierung und denkbaren Unterstützung der öffentlichen Hand unabdingbar. Die Stiftung sollte ein eigenes Museum für die Künstlernachlässe haben, in welchen die Werke der Künstler in Wechselausstellungen gezeigt werden. Zudem würden all diese Sammlungen von Kuratoren intensiv betreut.

 

Von der Plattform eines Museums aus wird es auch viel besser und leichter sein, die bedeutenden Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und auch für den nationalen und internationalen Leihverkehr interessant zu machen. Lassen Sie uns dieses wichtige Thema gemeinsam angehen. Gemeinsam sind wir stärker.

 

Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen zu Gründung der Stiftung Kunsterbe Bayern. Ich habe hierfür schon die Website www.kunsterbe.org gesichert.

 

Sollten Sie zu diesem Beitrag oder zu Ihrem Künstlernachlass noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch persönlich zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie unten.

 

Ich wünsche Ihnen und dem Künstlernachlass, sei er von Ihnen selbst oder von ihrem lieben Verstorbenen, alles Gute und eine erfolgreiche Zukunft!

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Ihr Hannes Hartung