DENKMALSCHUTZ

EINEN BESONDEREN SCHWERPUNKT BILDET DIE ENGAGIERTE UND FUNDIERTE BERATUNG UND VERTRETUNG VON DENKMALEIGENTÜMERN.

Rechtsanwalt Dr. Hartung gehört seit über 15 Jahren zu den wenigen Rechtsanwälten in Bayern und Deutschland mit nachgewiesener und vertiefter Expertise im Denkmalschutzrecht mit allen steuerlichen Fragestellungen. Gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesamt für Steuern hat RA Dr. Hartung Hinweise zu möglichen Steuervergünstigungen bei Baudenkmälern herausgegeben, die sie hier abrufen können:

Baudenkmal und Steuervergünstigungen

Schwerpunkte sind:

  • Vertretung im steuerlichen Bescheinigungsverfahren (insbesondere im Rahmen des § 7 i EStG)
  • Notwendigkeit der Unterschutzsstellung von Baudenkmälern und von denkmalschutzrechtlichen Auflagen
  • Umbaumaßnahmen an Baudenkmälern
  • Zulässigkeit großer Sanierungsprojekte an Baudenkmälern (Villen, Bauernhäuser, Geschäftshäuser, Miethäuser etc.)
  • Nachbarschutz im Umgriff eines Baudenkmals

 

Unser Head Office im Platzl 5 ist natürlich auch ein Baudenkmal. Es ist dies das Ehem. Corpshaus Bavaria, heute im Eigentum des Corps Rheno-Palatia, Eckhaus am Kosttor, deutsche Renaissance, 1899 von Max Littmann.

Das Haus ist noch mit der alten historischen Stadtmauer verbaut und direkt am Kosttor, was damals ein Stadttor im alten München war.

In unserer Beletage im ersten Stock kann man noch die Theaterbühne erahnen, in welcher Münchener Legenden wie Therese Giehse und Karl Valentin in den fünfziger Jahren auftraten.