Karl Valentin
Die Kunst bildet einen traditionellen Schwerpunkt der anwaltlichen Praxis von THEMIS.
Dr. Hannes Hartung begann mit dem Kunstrecht bereits im Jahr 2000, als das Fach noch ganz in seinen Kinderschuhen steckte. Zwei Jahrzehnte später zählt THEMIS heute zu den bundesweit anerkannten Boutiquen für Kunst, Kultur und Medien. Berühmte Fälle wie die Sammlung von Cornelius Gurlitt (Schwabinger Kunstfund), den Erhalt der Sumpflegende von Paul Klee für das Lenbachhaus in München , die erfolgreiche Restitution von Beutekunst für die Republik Polen (u.a. eine Büste von Antoinde Houdon) Künstler der East Side Gallery, die Vertretung führender Kunstsammlungen, Auktionshäuser, Kunstberater und Galerien geben ein Zeugnis für das weite Schaffen von THEMIS für Kunst und Kultur in Deutschland und darüber hinaus. Die Kunstanwälte von THEMIS sind:
Wir sind die derzeit einzige Kanzlei, die Kunstrecht sowohl in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf hohem wissenschaftlichem Niveau anbietet. Unsere Partner sind jeweils seit über zehn Jahre in dieser Materie erfahren und vertreten hier laufend prominente und interessante Fälle.
Wir beraten und vertreten laufend führende Auktionshäuser, Galerien, Sammler, Unternehmen und private wie institutionelle Kunstsammlungen zu sämtlichen Fragen im Kunstrecht und am internationalen Kunstmarkt. Hierbei arbeiten wir mit professionellen Kunstberatern, Versicherungen und Banken zusammen.
Weitere Informationen finden Sie unter unserem Fokus International Art Market.