URHEBER- UND MEDIENRECHT

DAS KULTURELLE SCHAFFEN UND IHRE FÖRDERUNG SOWIE VERWERTUNG BILDET DIE ELEMENTARE LEBENSGRUNDLAGE VIELER MANDANTEN VON THEMIS.

Einen wichtigen Schwerpunkt der täglichen anwaltlichen Arbeit der Rechtsanwälte von THEMIS bildet die urheberrechtliche Beratung und Vertretung in allen Sparten der Medien- und Kulturwirtschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz in den Gebieten:

  • Urheberrecht
  • Medienrecht
  • Recht der Kulturwirtschaft
  • Presse- und Verlagsrecht
  • Schauspielrecht
  • Filmrecht insbesondere für SchauspielerInnen
  • Musikrecht
  • Bühnen- und Theaterrecht
  • Designerrecht

Zu unseren Mandanten zählen Urheber und ausführende Künstler aus den Bereichen bildende Kunst, Design, Theater, Musik, Film und darstellende Kunst/ Schauspiel.

Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeiten sind hier:

  • Vertragsgestaltungen, insbesondere Lizenzierungen und Verträge für Urheber und Leistungsschutzberechtigte (insbesondere Schauspieler, Sänger, Musiker,…)
  • Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen und Abwehr derselben (u.a. auch peer to peer, filesharing)
  • Unterlassungs- und Schadensersatzklagen (Insbesondere auch bei buy out) für Urheber und Leistungsschutzberechtigte oder die Abwehr derselben

Dr. Hannes Hartung lehrt zudem seit 2006 Urheber- und Medienrecht an der LMU München und KFU Graz (Karl-Franzens-Universität). Er verfügt zudem über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht nach der Fachanwaltsordnung. Diese wurden in einem Lehrgang des Instituts für Urheber- und Medienrechts vermittelt und schriftlich geprüft.