Am 6. August 2016 ist das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft getreten.
Eine umfassendes Internetportal zum neuen Kulturgutschutzgesetz finden Sie in unserem
neuen Portal Kulturgutschutzgesetz.info.
RA Dr. Hartung war schon in bedeutenden Verfahren zum alten Kulturgutschutzgesetz
anwaltlich tätig, unter anderem für die erfolgreiche Ausfuhr von bedeutenden Dixgrafiken der bekannten
Sammlung George Economou.
Im ersten großen Verfahren zum neuen Kulturgutschutzgesetz konnte Dr. Hartung im Oktober 2017 die Eintragung der Skizzenbücher I, III und IV „Projekt Westmensch“ von Joseph Beuys für den Joseph Beuys Estate in Nordrhein-Westfalen verhindern. Damit einhergehend wurde auch das Ausfuhrverbot für die Skizzenbücher aufgehoben.
Im Gesetzgebungsverfahren hat er als Sachverständiger für die SPD Fraktion im Bundestag
Verbesserungsvorschläge unterbreitet, die zum Teil auch umgesetzt wurden.
Als Gründungsmitglied der Kunstsammler e.V. kämpft Dr. Hartung weiterhin für die Freiheit
der Kunst im Europäischen Binnenmarkt.
Dr. Hartung berät umfassend zum neuen Kulturgutschutzgesetz und seinen damit verbundenen Auflagen und Risiken für Kunstsammler und den gesamten Kunstmarkt.
Als ausgewiesener Spezialist vertritt Dr. Hartung seine Mandanten u.a. in folgenden Verfahren:
Das neue Kulturgutschutzgesetz
Ein Leitfaden für die Praxis für AXA ART Kunstversicherung
Internetportal
Kulturgutschutzgesetz.info