DENKMALSCHUTZ

EINEN BESONDEREN SCHWERPUNKT BILDET DIE ENGAGIERTE UND FUNDIERTE BERATUNG UND VERTRETUNG VON DENKMALEIGENTÜMERN.

Rechtsanwalt Dr. Hartung gehört zu den wenigen Rechtsanwälten in Bayern und Deutschland mit nachgewiesener und vertiefter Expertise im Denkmalschutzrecht mit allen steuerlichen Fragestellungen. Gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesamt für Steuern hat RA Dr. Hartung Hinweise zu möglichen Steuervergünstigungen bei Baudenkmälern herausgegeben, die sie hier abrufen können:

Baudenkmal und Steuervergünstigungen

 

Schwerpunkte sind:

  • Vertretung im steuerlichen Bescheinigungsverfahren (insbesondere im Rahmen des § 7 i EStG)
  • Notwendigkeit der Unterschutzsstellung von Baudenkmälern und von denkmalschutzrechtlichen Auflagen
  • Umbaumaßnahmen an Baudenkmälern
  • Zulässigkeit großer Sanierungsprojekte an Baudenkmälern (Villen, Bauernhäuser, Geschäftshäuser, Miethäuser etc.)
  • Nachbarschutz im Umgriff eines Baudenkmals