Rechtsanwalt Berners berät seit über drei Jahrzehnten Firmen, Steuerberater und Privatpersonen und publiziert regelmäßig. Er ist Dozent für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Steuerberaterhonorar z.B. bei Haufe, Steuerberaterkammer München, VDAA etc. und Autor eines bekannten Kommentars zur Steuerberatervergütung.
Rechtsanwalt Berners ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Beratung und Vertretung erfolgt sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im Kollektivarbeitsrecht. Dabei werden die verschiedenen Standpunkte sowohl aus der Sicht des Arbeitnehmers wie des Arbeitgebers bearbeitet. Angeboten wird weiter die Beratung und Schulung von Betriebsräten. Die diesbezüglichen Kosten übernimmt der Arbeitsgeber. Die Ausbildung zum Mediator unterstützt die Lösung von Konfliktsituationen.
Unterstützung finden Sie insbesondere bei den Themen Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Annahmeverzug, Arbeitgeberdarlehen, Entsendung, Arbeitslohngestaltung, Arbeitsvertrag, Arbeitsort, Arbeitszeitmodelle, Aufhebungsvertrag, Beschäftigungsdatenschutz, Beschlussverfahren, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Geschäftsführervertrag, Leitende Angestellte, Kündigung betriebsbedingt sowie verhaltens- und personenbedingt, Schwerbehinderung, Teilzeit– und Befristungsrecht , Urlaub, Zeugnis etc.
Für den Arbeitgeber gilt:
Für den Arbeitnehmer gilt:
Rechtsanwalt Berners gehörte zu den ersten Rechtsanwälten, die die Qualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht erhielten. Seit Jahrzehnten arbeitet er mit Steuerberatern zusammen.
Sie erfahren professionelle Hilfe bei
Erstellung von Verträgen mit steuerrechtlichem Hintergrund gerne zusammen mit Ihrem
langjährigen Steuerberater in den Bereichen:
Rechtsanwalt für Gesellschafts- und Geschäftsführerecht
Im Gesellschafts– und Geschäftsführerrecht bietet Rechtsanwalt Berners Beratung und Vertretung vornehmlich in folgenden Bereichen angeboten:
Gesellschaftsrecht:
Rechtsanwalt Berners ist erfolgreicher Absolvent des Lehrgangs zum zum Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht.
Rechtsanwalt Berners berät und begleitet in allen Bereichen des Erbrechts sowie der lebzeitigen Vermögensnachfolge, insbesondere aber auch bei der Unternehmensnachfolge, gerne zusammen mit Ihrem Steuerberater.
Niemand ist vor den Unwägbarkeiten und plötzlichen Schicksalsschlägen sicher – ob im Alter oder in jungen Jahren. Hier können Sie Vorsorge treffen. Dazu zählt auch die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Um bei der Nachfolgeregelung oder der Vorsorge auf der sicheren Seite zu stehen und vor unliebsamen Überraschungen verschont zu bleiben, sollte eine fundierte fachliche Rechtsberatung eingeholt werden. Ich berate Sie streitvermeidend im Vorfeld. Nach einem Todesfall helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
In praxi sind folgende Punkte meist bedeutsam:
In einem ersten Gespräch wird der Sachverhalt ausführlich erörtert und erste Lösungsansätze besprochen. Danach werden Sie in einem sog. „Ausgangslage-Schreiben“ informiert. Sodann erfolgt sodann die Vertiefung und Feinarbeit – ggfls. zusammen mit Ihrem Steuerberater – bis zum jeweiligen Abschluss beim Notar oder sonstiger Erstellung von Verträgen oder Testamenten.
So wird ganz individuell für jeden Rechtssuchenden die passende Lösung entwickelt. Besonderer Augenmerk wird dabei auf die Substanz-Nutzen-Analyse beim Vermögensfluss von der älteren auf die jüngere Generation gerichtet.
Rechtsanwalt Berners es erfolgreicher Absolvent des Lehrgangs zum Fachanwalt für Erbrecht.
Rechtsanwalt Berners ist einer der ganz wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, der auf das Steuerberaterhonorar spezialisiert ist. So ist er seit vielen Auflagen Autor des Praxiskommentars StBVV des Verlags NWB und publiziert dazu regelmäßig bei NWB und bei Haufe.
Zahlreiche seiner Fälle aus der Praxis zeigen, dass viele Abrechnungender Steuerberater falsch sind. Sie sind dann unwirksam und können nicht erfolgreich eingeklagt werden. Auch Honorarvereinbarungen sind regelmäßig falsch, sei es als Pauschalhonorarvereinbarungen nach § 14 StBVV oder als Vereinbarung von höheren Vergütungen nach § 4 StBVV. Richtig formulierte Stundensatzvereinbarungen sind mittlerweile möglich. Zu einem Steuerberatungsvertrag gehört eine Honorarvereinbarung, gegebenenfalls mit Preisliste und Regelung über die sog. Vereinbare Tätigkeiten.
Rechtsanwalt Berners vertritt sie bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Durchsetzung von Honoraren.