Von besonderer Bedeutung ist daher der faire und ausgewogene Ausgleich der Interessen zwischen dem Erblasser und seinen Nachfolgern oder auch innerhalb von Erbengemeinschaften.
Im Rahmen der Gestaltung der Vermögensnachfolge beraten wir Erblasser bei ihrer Bestandaufnahme, Strukturierung und Errichtung einer hierauf höchstpersönlich zugeschnittenen letztwilligen Verfügung. Unser höchster Augenmerk gilt der Umsetzung des nachhaltigen Willens des Mandanten und der effizienten Allokation und Verteilung der häufig diversifizierten Vermögenswerte.
Die Anwälte von THEMIS sind aufgrund ihrer Ausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Lage, auch äußerst komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte aus einer Hand gemeinsam mit ihren Mandanten zu lösen.
Hierbei bilden wir selbstverständlich auch sämtliche damit einhergehende steuerliche Fragestellungen ab.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind
Weitere Informationen finden Sie auf der THEMIS Spezialseite Erbrecht und Steuerrecht aus einer Hand.