Seit Jahrhunderten bilden Stiftungen und Vereine unverzichtbare Stützen im Gemeinwesen und fürsorglichen Miteinander. So ist es ein Privileg von THEMIS, für das Gute und die Gemeinnützigkeit seit Jahren umfassend anwaltlich und steuerlich zu beraten und zu vertreten. Ein Schwerpunkt liegt hier seit jeher bei der Unterstützung von kirchlichen Einrichtungen und ihren Vereinen, kommunalen Einrichtungen wie Altersheimen und Krankenhäusern sowie die umfassende Unterstützung von Stiftungen und Vereinen in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind hier
Im Bereich von Stiftungen und Trusts profitieren wir von unserer langjährigen Expertise in der Begleitung von Vermögensnachfolgen.
Stiftungskonzeptione
Auslandsstiftungen und Trusts
Ansprechpartner RA Dr. Hartung ist im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 für die Bereiche Kunst, Stiftungen und vermögende Privatpersonen aufgenommen worden. Er ist ehrenamtlich Vorstand des Stiftungsvereins Kuratoriums Ludwig Windthorst (i.G.), einem gemeinnützigen Verein zur Förderung Studierender.
Wir können langjährige Erfahrungen und Erfolge in der Betreuung von gemeinnützigen Institutionen in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen vorweisen und verfügen dabei über Spezialkenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von Altenheimen, Krankenhäusern und kirchlichen sowie weiteren sozialen Einrichtungen.
Wir unterstützen gemeinnützige Institutionen gerne bei
Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie auch fachkundig bei der Gründung von Vereinen und Stiftungen, insbesondere bei der inhaltlichen Gestaltung von Satzungen sowie der Vereinbarung von Notar- und Behördenterminen.
Recht der Gemeinnützigkeit
Beratung und Vertretung von (auch kommunalen) Stiftungen des öffentlichen Rechts,
insbesondere von Krankenhäusern und Altenheimen
Themen: Ausstieg aus dem TVöD und weitere Maßnahmen zur Zukunftssicherung