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Am 7. Januar 2024  unterhielt sich Dr. Hannes Hartung mit Monika Gruber und Roland Hefter im Radio 089 Kult zum „Schwabinger Kunstfund“
und der Beschlagnahmung der Sammlung seines ehemaligen Mandanten Cornelius Gurlitt.

Davor gab Dr. Hannes Hartung bereits im Dezember ein umfangreiches Interview zum Beutekunstfall Tarquinius und Lucretia bei der DW (Deutschen Welle)

Dort heißt es,

Quelle https://www.dw.com/de/ein-rubens-gem%C3%A4lde-besch%C3%A4ftigt-die-justiz/a-67623226:

Hannes Hartung, ein in München ansässiger Rechtsanwalt für Internationales Kunstrecht, schrieb in seiner Dissertation zum Thema „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“: „Nach Intervention der beiden Staatsoberhäupter Wladimir Putin und Gerhard Schröder im September 2003 und der Beschlagnahme auf Ersuchen der Bundesrepublik Deutschland hatte es lange Zeit noch danach ausgesehen, dass eine positive Präzedenz durch die Restitution eines bedeutenden Exponats geschaffen werden könnte.“ Im Klartext bedeutet das: Es gab gute Chancen, dass das Gemälde nach Deutschland zurückkehren könnte.

Der Kooperationswille der Russischen Föderation sei danach allerdings erlahmt, weil „der gegenwärtige Besitzer darauf bestand, das Gemälde gutgläubig erworben zu haben und die Bundesrepublik Deutschland zudem nicht lückenlos seine Eigentumsstellung sowie genaue Entzugsumstände einer kriegsbedingten Verlagerung nachzuweisen vermochte“, so Hartungs Erläuterung.

Hannes Hartung, Experte für Kunstrecht, erläutert: „‚Tarquinius und Lucretia‘ steht nach wie vor in allen Verlustregistern. Es gibt die staatliche Datenbank ‚Lost Art‘. Es gibt auch private Verlustdatenbanken, wie ‚Art Loss‘. So ein Bild ist für den russischen Besitzer komplett unverkäuflich, solange es als Beutekunst gesucht wird.“

Der Anwalt aus München nimmt an, dass dem russischen Investor geraten worden sei, Klage einzureichen: „Viele Menschen hoffen, man könne auf eine Ersitzung plädieren, also man habe das Bild ersessen im guten Glauben und sei deswegen der Eigentümer geworden“, so Hartung. (Unter „Ersitzung“ wird der Erwerb eines Rechts durch dessen jahrelanges, ungehindertes Ausüben in gutem Glauben (in der Meinung, man sei dazu berechtigt) bezeichnet, Anm. d. Red)

Wieso die Eigentumsfrage so wichtig ist

Der Gang vor Gericht des russischen Bürgers kann also eigentlich nur eines bedeuten: Er möchte den Rubens verkaufen. „Er braucht so eine Art ‚Persilschein‘, den wird er aber nicht bekommen. Diesen ‚Persilschein‘ kann er nur von dem Eigentümer bekommen (Anm. d. Red.: die SPSG). Der weigert sich aber völlig zu Recht und sagt: ‚Ich möchte mein Bild zurück'“, erläutert Experte Hannes Hartung, der einst den Kunstsammler Cornelius Gurlitt zivilrechtlich vertreten hat. Der Fall Gurlitt geht auf einen großen Kunstfund zurück, der die Frage aufwarf, ob sich unter vererbten Kunstwerken auch NS-Raubkunst befand.

Die Kosten des Potsdamer Verfahrens hat Logwinenko als Kläger zu tragen. Noch kann er in Berufung gehen. Hartung meint, dass sich der Kunsthändler verspekuliert haben könnte. „Er hat gedacht, dass er das Bild irgendwann mit großem Gewinn weiterverkaufen kann. Das ist mit Beutekunst nicht möglich.“

Vor 20 Jahren hatte man noch gehofft, dass eine Einigung möglich wäre und „Tarquinius und Lucretia“ zurück nach Deutschland käme. Und jetzt? „Die deutsch-russische Beutekunstdebatte ist eingefroren. Wir hatten um 2006/2007 ein sehr offenes Miteinander. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Tür zu und es finden keine Gespräche zwischen Deutschland und der Russischen Föderation statt“, resümiert Hannes Hartung. Demnach spricht aktuell nichts dafür, dass das Gemälde bald wieder in Deutschland ist.