Kunstanwalt Hannes Hartung schreibt für KUNST UND AUKTIONEN

ZEIT Verlagsgruppe | 01.02.2018

Der Münchener Kunstanwalt Dr. Hannes Hartung ist neuer Autor der KUNST UND AUKTIONEN. In der Rubrik „Kunst & Recht“ wird er ab sofort regelmäßig Beiträge zum Thema Kunstrecht veröffentlichen. Sein erster Text erscheint in der Ausgabe Nr. 2 vom 2. Februar 2018 zum neuen Kulturgutschutzgesetz. Nach ihrer Publikation in der KUNST UND AUKTIONEN werden die Beiträge auch auf WELTKUNST ONLINE unter www.weltkunst.de veröffentlicht.

Hannes Hartung ist seit 2002 Rechtsanwalt für Kunst- und Kulturrecht, Medien, Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit. Er ist Gründer und Managing Partner von THEMIS Hartung & Partner. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er als ehemaliger Rechtsanwalt des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt bekannt. Zudem lehrt er seit 2006 regelmäßig Kunstrecht an den Universitäten München, Hagen und Graz.

KUNST UND AUKTIONEN, die Fachzeitung für den internationalen Markt, wird vom ZEIT Verlag herausgegeben und erscheint 20-mal im Jahr.

 

Der Titelschutzanzeiger vom 06.02.2018 berichtet ebenso ausführlich darüber (Link zum Artikel auf Seite 2).

Die Pressemeldung der ZEIT Verlagsgruppe finden Sie hier

http://www.zeit-verlagsgruppe.de/presse/2018/02/kunstanwalt-hannes-hartung-schreibt-fuer-kunst-und-auktionen/